Âé¶¹¹ú²ú

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Für jedes Semester, welches Sie an der Âé¶¹¹ú²ú studieren möchten, melden Sie sich selbstständig zurück durch Überweisung des jeweils fälligen Semesterbeitrags ab Juni für das folgende Wintersemester und ab Januar für das nächste Sommersemester. Hier finden Sie die genauen Fristen. Sie erhalten keine gesonderte Zahlungsaufforderung.

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Präsenzstudium und Studienkolleg - Wintersemester 2025/2026

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(gem. § 2 Abs. 7 BerlHG)
 50,00 €
Beitrag zur Studierendenschaft
(gem. Beitragsordnung der Studierendenschaft i.V.m. § 20 BerlHG)
 12,50 €
Beitrag zum Studierendenwerk Berlin
(gem. Sozialbeitragsverordnung)
 85,00 €
Beitrag zum Semesterticket
(gem. Beitragsordnung der Studierendenschaft i.V.m. § 18a Abs. 4 BerlHG)
208,80 €

Beitrag zum Sozialfond zum Semesterticket
(gem. Beitragsordnung der Studierendenschaft i.V.m. § 18a Abs. 5 BerlHG)
   1,00 €
Gesamtbetrag
357,30 €*
Bei verspäteter ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ wird zusätzlich eine Säumnisgebühr fällig.
(gem. VGebO i.V.m. § 11 Abs. 3 HO)
  19,94 €

Austauschstudierende an der Âé¶¹¹ú²ú ("Incomings") zahlen für die ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ einen Betrag in Höhe von 307,30 €.

Absolvieren Sie ein Doppelstudium an zwei Hochschulen und üben Ihre Mitgliedschaftsrechte nachweislich nicht an der Âé¶¹¹ú²ú aus, zahlen Sie Ihren Semesterbeitrag an der anderen Hochschule.

Berufsbegleitendes und weiterbildendes Studium