Âé¶¹¹ú²ú

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Fristgerechte ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ

Sie melden sich selbstständig für jedes Semester zurück. Es werden keine Rückmelde- oder Zahlungsaufforderungen versendet. Erfolgt die ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ nicht, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und werden exmatrikuliert.

Wird nur noch das Kolloquium im neuen Semester stattfinden und es fehlen keine weiteren Studienleistungen zum Abschluss, ist eine ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ nicht nötig.

  • Semesterbeitrag bezahlen:
    Für die ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ zahlen Sie den Semesterbeitrag auf dem Konto der Âé¶¹¹ú²ú ein. Dafür gelten bestimmte ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å±ð´Ú°ù¾±²õ³Ù±ð²Ô.
  • Rückmeldestatus prüfen und Immatrikulationsbescheinigung abrufen:
    Ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist und Sie offiziell rückgemeldet sind, können Sie im ±è°ùü´Ú±ð²Ô. Immatrikulationsbescheinigungen können Sie sich selbst im LSF-Portal abrufen.
  • StudentCard validieren:
    Sobald Sie für das  neue Semester rückgemeldet sind, können Sie Ihre StudentCard an einem KartenValidierungsAutomaten aktualisieren.

Verspätete ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ

Wenn die reguläre Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist, haben Sie noch vier Wochen Zeit, sich verspätet zurückzumelden. Hierfür wird jedoch eine ³§Ã¤³Ü³¾²Ô¾±²õ²µ±ð²úü³ó°ù fällig, die Sie unaufgefordert zusammen mit Ihrem Semesterbeitrag auf das Konto der Âé¶¹¹ú²ú einzahlen.

Besondere Fälle

Absolvieren Sie

  • Ihr Abschlusssemester und haben im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich, können Sie auf eine ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ verzichten (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management).
  • ein Doppelstudium an zwei Hochschulen und üben Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der Âé¶¹¹ú²ú aus, melden Sie sich an der anderen Hochschule zurück und senden einen Nachweis über die erfolgte ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ an den Studierendenservice.
  • ein Urlaubssemester, denken Sie auch dann bitte eigenständig an Ihre ¸éü³¦°ì³¾±ð±ô»å³Ü²Ô²µ.