Âé¶¹¹ú²ú

Deutsch-Sprachnachweis

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Wann benötigen Sie einen Deutsch-Nachweis?

Sehr gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für die Immatrikulation an der Âé¶¹¹ú²ú.

Ihre Deutschkenntnisse müssen Sie anhand einer anerkannten Sprachprüfung nachweisen, wenn Sie

  • sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben und
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht-deutschsprachigen Ausland erworben haben.

Dies gilt auch, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.

Sollten Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben, ist es nicht erforderlich, Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Deutschkenntnisse für Bewerbung und Immatrikulation

Bis Bewerbungsschluss reichen Sie uns bitte einen Nachweis einer anerkannten Sprachprüfung ein.
Ihre Bewerbung ist erst vollständig und kann nur berücksichtigt werden, wenn der Nachweis einer anerkannten Sprachprüfung vorliegt. Wenn die DSH mindestens mit einem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden worden ist oder ein vergleichbarer Sprachnachweis vorgelegt wird, gilt dies als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn an der Âé¶¹¹ú²ú.

DSH der Âé¶¹¹ú²ú

An der Âé¶¹¹ú²ú besteht die Möglichkeit die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen. Die Plätze für diese Prüfung sind begrenzt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anerkannte Sprachprüfungen

Sprachnachweise innerhalb der Kategorien A+, A zählen zu den anerkannten Nachweisen für die Zulassung und Einschreibung an der Âé¶¹¹ú²ú. Dieser Nachweis muss zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.

Kategorie Sprachnachweis        A+
 (Niveau C2)
         A
  (Niveau C1)
        B
 (Niveau C1)
        C+
 (Niveau B2)
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)DSH-3DSH-2DHS-1
Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)TestDaF
TDN 5
TestDaF mind.
TDN 4 (4/4/4/4)
TestDaF
TDN 3
Feststellungsprüfung (FSP)FSP mit Prüfungsteil Deutsch in Anlehnung an die DSH
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD)Deutsches Sprachdiplom - Zweite Stufe (DSD II)
Goethe-ZertifikatDas Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)Goethe-Zertifikat B2
telc - language teststelc Deutsch C1 Hochschuletelc B2-Zertifikate
Österreichisches SprachdiplomÖSD C2ÖSD B2
andere

Deutsche Hochschulreife (auch an deutschen Auslandsschulen)

Abschlüsse aus Deutschalnd, Österreich, Liechtenstein und Schweiz (mit Sprache Deutsch)

 

International Baccalaureate (IB) mit Prüfungsfach Deutsch (German A HL min. 6)

 

UNIcert II

Der Abschluss und Nachweis von Mittelstufenprüfungen reicht nicht aus.

Sprachnachweis für Studienkolleg

Wenn Sie sich für das Studienkolleg bewerben, benötigen Sie ein deutsches Sprachzeugnis auf B2 Niveau (Kategorie C+).

 

Sprachnachweis für ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð mit ·¡¾±²µ²Ô³Ü²Ô²µ²õ±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ

Wenn Sie sich für einen der hier genannten ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð bewerben, benötigen Sie ein deutsches Sprachzeugnis auf B2 Niveau (Kategorie C+).

Dies gilt nicht für den Studiengang . Hier ist weiterhin ein Sprachzeugnis auf C1 Niveau vorzulegen.

Visum für einen Sprachkurs

Wenn Sie ein Visum für studienvorbereitende Maßnahmen beantragen möchten, um einen Sprachkurs in Berlin zu besuchen, benötigen Sie

  • die Bestätigung über eine Anmeldung für einen Sprachkurs in Berlin sowie
  • das Bestätigungsschreiben einer Hochschule, dass Sie eine formale Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Dieses Bestätigungsschreiben erstellt Ihnen die Âé¶¹¹ú²ú, wenn Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie Ihres Passes oder Personalausweises
  • Kopien Ihrer vollständigen Schul- und Universitätszeugnisse inkl. deutscher oder englischer Übersetzung.
  • Bestätigung einer Berliner Sprachschule über Ihre verbindliche Anmeldung zu einem Deutschkurs
  • Formloses Anschreiben, aus dem hervorgeht, welchen Studiengang Sie an der Âé¶¹¹ú²ú studieren möchten und wann Sie das Studium beginnen wollen
  • Heimatanschrift
  • falls Sie das Schreiben dringend benötigen, erwähnen Sie hier bitte zu wann

Bitte senden Sie die Unterlagen digital über das Ticketsystem.

Das Bestätigungsschreiben der Sprachschule reichen Sie dann zusammen mit unserer Bestätigung bei der deutschen Außenvertretung ein.

Externe Integrationskurse und Beratung

  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert über die .
  • Die berät und unterstützt junge Zugewanderte bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer akademischen Laufbahn.