Mehrfachimmatrikulation und Doppelstudium
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Zwei ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð parallel studieren
Mehrfachimmatrikulation bedeutet: Sie streben zeitgleich in zwei ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn jeweils einen Abschluss an. Die beiden ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð können Sie an ein- und derselben Hochschule (Doppelstudium) oder an zwei unterschiedlichen Hochschulen in Berlin bzw. Brandenburg studieren. Sie sollten sich gut überlegen, bevor Sie eine Mehrfachimmatrikulation anstreben — der durchschnittliche Arbeitsaufwand für ein Studium an der Âé¶¹¹ú²ú entspricht in etwa einer Arbeitswoche von 40 Stunden.
Bedingungen
- Wenn Sie sich zeitgleich für zwei NC-beschränkte ³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ð bewerben und für beide zugelassen werden, müssen Sie sich für einen Studiengang entscheiden. Eine Doppelimmatrikulation ist in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen.
- Wenn Sie für einen Studiengang bereits immatrikuliert sind und sich für einen anderen NC-beschränkten Studiengang bewerben, werden Sie nur zugelassen, wenn andere Bewerberinnen und Bewerber dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden (§ 14 Abs. 2 BerlHG).
Bewerbung
Bewerben Sie sich regulär innerhalb der Bewerbungsfristen für den gewünschten Studiengang an der Âé¶¹¹ú²ú. Ihren Antrag auf eine Mehrfachimmatrikulation stellen Sie erst, wenn Sie für den Studiengang zugelassen wurden.
Unterlagen für die Immatrikulation
Wenn Sie an der Âé¶¹¹ú²ú immatrikuliert werden und sich für das neue Semester zurückmelden, reichen Sie bitte innerhalb der geltenden Fristen folgende Unterlagen ein:
- die Erklärung über die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte [PDF]. Den Semesterbeitrag entrichten Sie nur an der Hochschule, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben.
- falls Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der Âé¶¹¹ú²ú ausüben: einen Nachweis, dass Sie Ihren Semesterbeitrag an der anderen Hochschule gezahlt haben.
- eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule.
- für eine Mehrfachimmatrikulation in zwei Bachelor-³§³Ù³Ü»å¾±±ð²Ô²µÃ¤²Ô²µ±ðn: ein Nachweis, dass es sich bei dem Bachelor-Studiengang der anderen Hochschule um einen NC-freien Studiengang handelt.