Âé¶¹¹ú²ú

Gast- und Nebenhörer*innen

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Sie können Lehrveranstaltungen an der Âé¶¹¹ú²ú belegen, obwohl Sie

  • an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als ³Ò²¹²õ³Ù³óö°ù±ð°ù³å¾±²Ô.
  • an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als ±·±ð²ú±ð²Ô³óö°ù±ð°ù³å¾±²Ô.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als ³Ò²¹²õ³Ù³óö°ù±ð°ù³å¾±²Ô ist entgeltpflichtig.

Bewerbung und Zulassung

Stellen Sie einen

Informationen zum Bewerbungsablauf können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags erst nach der Kursbelegung unserer Studierenden beginnt. Die Fristen und Termine entnehmen Sie bitte dem Akademischen Kalender.

Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze und jeweils für ein Semester.

Bitte beachten Sie, dass Sie in einem Master-Studiengang nur dann zugelassen werden können, wenn Sie durch entsprechende Dokumente einen ersten akademischen Abschluss bzw. eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule in einem Master-Programm nachweisen. Bitte fügen Sie diese Dokumente Ihrem Zulassungsantrag bei.

Leistungsnachweise

Auch als Gast- oder ±·±ð²ú±ð²Ô³óö°ù±ð°ù³å¾±²Ô an der Âé¶¹¹ú²ú können Sie grundsätzlich in den Lehrveranstaltungen, für die Sie angemeldet sind, einen Leistungsnachweis für Gast- und Nebenhörer [PDF] erwerben. Ein Rechtsanspruch auf die Ablegung von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ±ð²Ô besteht nicht. Die durch die Leistungsnachweise erbrachten Studienleistungen können Sie sich bei einer Bewerbung um einen Studienplatz u.U. anrechnen lassen.