Registrierung von studentischen Initiativen an der Âé¶¹¹ú²ú
Studentische Initiativen werden auf der Homepage der Âé¶¹¹ú²ú gelistet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Studierendeninitiative muss von an der Âé¶¹¹ú²ú immatrikulierten Studierenden gegründet worden sein. Sie umfasst mindestens sieben an der Âé¶¹¹ú²ú eingeschriebene Mitglieder. Dafür ist ein schriftlicher Nachweis (z.B. eine gültige Immatrikulationsbescheinigung) erforderlich.
- Die Initiative hält sich an die hochschulrechtlichen Vorgaben, u.a. die Satzungen und das Leitbild der Âé¶¹¹ú²ú.
- Die Initiative arbeitet parteipolitisch und konfessionell unabhängig und respektiert die demokratischen Grundwerte (u.a. Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit der Geschlechter, Gewaltfreiheit).
- Die Nutzung des Hochschullogos ist nicht gestattet.
- Der Antrag enthält eine Bestätigung, dass die Initiative an der Âé¶¹¹ú²ú gegründet wurde, Informationen zum Selbstverständnis der Initiative, eine Kurzbeschreibung für die Webseite, Angaben zu einer Ansprechperson (Vorname und Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Kontaktdaten der Initiative (E-Mail-Adresse, ggf. Link zur Webpräsenz der Initiative) sowie Namen, Matrikelnummern und Unterschriften der mind. sieben Mitglieder. Der Antrag wird per E-Mail an den/die Vizepräsident*in für Lehre gestellt.
- Der/die Vizepräsident*in für Lehre sowie der/die Präsident*in der Âé¶¹¹ú²ú entscheiden im Vier-Augen-Prinzip über die Registrierung als studentische Initiative und informiert das Zentralreferat Kommunikation im Falle eines positiven Bescheides. Die Registrierung wird für max. zwei Jahre gewährt; die Kurzbeschreibung sowie die Kontaktdaten der Initiative werden auf der Webseite der Âé¶¹¹ú²ú veröffentlicht.
- Die Registrierung kann vorzeitig beendet werden, wenn die Vorsetzungen unter 1. - 4. nicht mehr gegeben sind. Änderungen sind der/dem Vizepräsident*in für Lehre unverzüglich mitzuteilen. Sie/er entscheidet gemeinsam mit dem/der Präsident*in auf dieser Grundlage, ob die Studierendeninitiative weiterhin registriert bleibt.
- Bei einem negativen Bescheid unterrichtet der/die Vizepräsident*in für Lehre das Zentralreferat Kommunikation.
- Der Status der Registrierung entfällt, wenn nach Ablauf der Anerkennung kein erneuter Antrag gestellt wird.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung.