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Besondere Fälle

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Wechsel von Studiengang oder Hochschule

Sie sind bereits an einer Hochschule immatrikuliert und möchten die Hochschule und/oder den Studiengang wechseln, dann bewerben Sie sich regulär innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen für Ihren Wunschstudiengang.
An der Âé¶¹¹ú²ú wird mit der Bewerbung geprüft, ob Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen können.

Zweitstudium

Haben Sie bereits einen gleichwertigen akademischen Abschluss an einer Hochschule in der Europäischen Union erworben, wird Ihre Bewerbung an der Âé¶¹¹ú²ú im Rahmen einer besonderen Quote für ein Zweitstudium ²ú±ð°ùü³¦°ì²õ¾±³¦³ó³Ù¾±²µ³Ù.

Sonderantrag

Damit eine ±áä°ù³Ù±ð´Ú²¹±ô±ôregelung oder ein Nachteilsausgleich bei Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden kann, bedarf es triftiger gesundheitlicher, sozialer oder familiärer Gründe sowie entsprechender schriftlicher Nachweise.

Studienkolleg

Wird Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Ihrem Heimatland, aber nicht in Deutschland anerkannt, können Sie ein einjähriges Studienkolleg absolvieren, das Sie zum Studium an der Âé¶¹¹ú²ú berechtigt.

Bewerbung ohne Abitur

Wenn Sie eine berufliche Qualifikation haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ohne Hochschulreife an der Âé¶¹¹ú²ú studieren.

Gasthörer und Nebenhörer

Sie benötigen keinen Studierendenstatus der Âé¶¹¹ú²ú, um Lehrveranstaltungen besuchen zu können.

Wiedereinschreibung nach Studienunterbrechung

Nach selbst gewählter Studienunterbrechung kann ein formloser Antrag auf Wiedereinschreibung beim Studierendenservice gestellt werden.