Âé¶¹¹ú²ú

Vom Studienplatz zurücktreten

Seiteninhalt

Mitteilung an den Studierendenservice

Es steht Ihnen frei, mit dem Studium an der Âé¶¹¹ú²ú nicht zu beginnen, auch wenn Sie den Semesterbeitrag bereits überwiesen und Ihren Studienplatz schriftlich angenommen haben. Schreiben Sie uns eine E-Mail , worin Sie

  • Ihre Bewerbernummer angeben und
  • Ihren ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù vom Studienplatz erklären.

HTW StudentCard zurück geben

Sollten Sie Ihre HTW StudentCard bereits haben, ist diese umgehend, jedoch spätestens vor Semesterbeginn, an das Studierenden-Service-Center zurück zu geben. Bitte senden Sie uns dazu ein Foto der zerschnittenen HTW StudentCard per E-Mail. Nur dann ist eine Erstattung des Semesterbeitrags möglich.

Keine Exmatrikulationsbescheinigung

Treten Sie vor Semesterbeginn wie oben beschrieben von Ihrem Studienplatz zurück, kommt es nicht zur Immatrikulation. Es ist daher keine Exmatrikulation erforderlich und Sie erhalten keine Bescheinigung über Ihren ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù.

Rückerstattung des Semesterbeitrags

  • Bei ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù und vor Semesterbeginn wird Ihnen der Semesterbeitrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50 Euro (sowie ggf. anfallender Bankgebühren) auf Antrag  erstattet.
  • Bei ¸éü³¦°ì³Ù°ù¾±³Ù³Ù nach Semesterbeginn erfolgt eine reguläre Exmatrikulation; der Semesterbeitrag kann Ihnen nicht erstattet werden. Sie können in diesem Fall jedoch die anteilige Erstattung des beim Semesterticketbüro beantragen.
  • Für ein Master-Fernstudium gilt: Nehmen Sie das Studium nicht auf oder brechen Sie es innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn ab, wird die Hälfte der Gebühr für das erste Semester einbehalten. Später haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung mehr.