Bewerbung bei Minderjährigkeit
Voraussetzung für die Bewerbung
Auch wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie sich gern um einen Studienplatz an der Âé¶¹¹ú²ú bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Quotenregelung
Ihre Bewerbung wird in einer Quote berücksichtigt, wenn Sie
- zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses minderjährig sind und
- ihren Wohnsitz in Berlin-Brandenburg bei einer für Sie sorgeberechtigten Person haben.
Ihr Alter und Ihren Wohnsitz erhält die Âé¶¹¹ú²ú automatisch durch Ihre Angaben in der Online-Bewerbung. Sie brauchen keinen extra Antrag zu stellen. Im Fall der Immatrikulation weisen Sie den Wohnort mit einer Meldebescheinigung nach.
Die Quote für Bewerber_innen unter 18 Jahren liegt bei fünf Prozent. Wer nicht in der Quote berücksichtigt wird, kann immer noch über das normale Bewerbungsverfahren zugelassen werden.